Die CO2-Steuer
Zum Beginn des Jahres 2022 ist die CO2 Steuer auf 30,00 € pro Tonne angehoben worden.
Gemäß des Koalitionsvertrages ist geregelt, dass sich Mieter und Vermieter den CO2 Preis für das Heizen teilen sollen. Die Bundesregierung und das Bundeskabinett haben ein geplantes Stufenmodell auf den Weg gebracht, wonach sich der Vermieter, je nachdem, wie hoch die CO2-Emissionen des Gebäudes sind, zwischen 0 % und 90 % an den CO2 Kosten zu beteiligen hat.
Der Bundesrat hat an diesem Modell Kritik geübt und die Verteilung als ungerecht kritisiert. In seiner Sitzung im Juli 2022 hat der Bundesrat den Vorschlag der Koalition abgelehnt und darauf gedrungen, Änderungen an dem Entwurf vorzunehmen. Die Länder dringen darauf, zur Ermittlung der CO2 Kosten eine andere Methode anzuwenden, bei dem die energetische Qualität des Gebäudes berücksichtigt wird und nicht lediglich den CO2 Ausstoß, der doch zu stark vom (kostenbewussten) Heizverhalten des Mieters abhängig ist.
Die Bundesregierung muss sich nunmehr mit der Stellungnahme befassen, einen geänderten Gesetzentwurf vom Bundestag verabschieden lassen und diesem dann dem Bundesrat zuleiten, der abschließend beraten und abstimmen wird.
Geplant ist, die Regelung ab dem 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.