News2022-02-20T19:09:39+01:00

Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2023

Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Bochum, der für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bochum zuständig ist, hat auf seiner Sitzung vom 30.03.2023 den neuen Mietspiegel beschlossen.

Gemäß der gesetzlichen Regelung ist der bisherige Mietspiegel, der bis zum 31.03.2023 galt, nunmehr fortgeschrieben und an die Preisentwicklung angepasst worden.

Auf der Grundlage einer statistischen Erhebung ergab sich, dass eine Mietsteigerung von 4,72 % in Bochum eingetreten ist, so dass der Mietspiegel in Höhe dieser Beträge fortzuschreiben war.

Der neue Mietspiegel ist maximal bis zum 31.03.2025 gültig und tritt automatisch außer Kraft, wenn das Datum erreicht ist oder ein neuer Mietspiegel beschlossen und veröffentlicht wird.

Der Arbeitskreis Mietspielgel hat bereits mit der Arbeit für den neuen Mietspiegel, der im Anschluss zu erstellen ist, begonnen. Dieser Mietspiegel kann nach der gesetzlichen Regelung nicht fortgeschrieben werden und ist komplett neu zu erstellen, was einen neuen Fragebogen und eine neue Erhebung der zur Auswertung benötigten Daten mit sich bringt. Auch sind die neuen Regelungen der Mietspiegelverordnung, die der Gesetzgeber erlassen hat, einzuarbeiten.

Den neuen Mietspiegel können über unsere Homepage (www.hausundgrundbochum.de) oder über die Homepage der Stadt Bochum einsehen. Sobald die Druckexemplare vorliegen, können Sie diese auch in unserer Geschäftsstelle abholen.

Bei der Beratung und Durchführung der Mieterhöhung sind wir Ihnen nach wie vor gerne behilflich, bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder rufen an.

 

Ihr Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen

 

Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Hinweis der Stadt Bochum:

Korrektur des Bochumer Mietspiegels

Wir haben eine wichtige Information für alle Mieter*innen, Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften, die in Bochum wohnen oder Wohnraum vermieten:

Bedauerlicherweise enthielt der am 05.04.2023 auf der städtischen Internetseite veröffentlichte Mietspiegel Fehler in der Mietpreistabelle.
Alle Fehler wurden zwischenzeitlich behoben, so dass die Mietspiegelbroschüre am 21.04.2023 fehlerfrei veröffentlicht werden konnte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die ab dem 21.04.2023 auf der städtischen Homepage veröffentlichten Basismieten gültig sind. Sofern Sie im Zeitraum 05.04. – 20.04.2023 eine fehlerhafte Mietspiegelbroschüre auf www.bochum.de/mietspiegel herunter geladen haben sollten, wenden Sie die dort aufgeführten Basismieten nicht an.
Der Arbeitskreis hat den Mietspiegel auch als Papierheft mit den korrekten Mietwerten veröffentlicht. Diese Broschüre ist in allen Rathäusern und Bürgerbüros kostenlos erhältlich.

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