Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen
Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können aufgrund der gesetzlichen Regelung angehoben werden.
Ab Januar 2023 gelten für öffentlich geförderte Wohnungen neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Die seit Januar 2020 geltenden Beträge werden um ca. 15 % angehoben, da sich der Verbraucherpreisindex von Oktober 2019 bis Oktober 2022 entsprechend verändert hat.
Um eine Erhöhung zum 01.02.2023 zu erreichen, muss dem Mieter bis zum 15.01.2023 eine entsprechende Nachricht zugehen.
Neben der Begründung der Mieterhöhung mit den gestiegenen Kostenpauschalen sollte dem Mieter auch ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden, der die alten und die neuen Pauschalen sowie die Differenzen ausweist, die zu der Mietanpassung führen.
Eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung, die als Begründung für die anstehende Mieterhöhung dient, sowie die Mietanpassungsschreiben erstellen wir ihnen gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß unserer Preisliste gerne.
Ihr Haus und Grund Bochum-Linden-Dahlhausen e.V