Mietspiegelreform – neuer Mietspiegel Bochum in Arbeit
Am 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechtes in Kraft getreten.
Für Städte, die mehr als 50.000 Einwohner haben, entsteht dann die Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen.
Der Arbeitskreis Mietspiegel für die Stadt Bochum, der für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bochum zuständig ist, hat bereits die Arbeit aufgenommen, um den im März 2023 auslaufenden Mietspiegel neu aufzulegen.
Der mit Vertretern der Gemeinde, den Interessenvertretern der Vermieter und Mietern sowie der Wohnungsbauunternehmen paritätisch besetzte Arbeitskreis erarbeitet gerade einen Fragebogen, dessen Angaben die statistische Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten darstellen wird.
Neben der Veränderung des Betrachtungszeitraumes für die Vergleichsmiete von bisher 4 auf nunmehr 6 Jahren, enthält das Mietspiegelreformgesetz nunmehr auch die Verpflichtung für Mieter und Vermieter, die für die Erstellung des Mietspiegels notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Ihnen zugesandten Fragebögen wahrheitsgemäß und fristgerecht zu beantworten und zurückzusenden. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weiterhin bleiben die Mietspiegel zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig und können dann von den Gremien einmal um 2 Jahre fortgeschrieben werden, wobei für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete entweder auf den Verbraucherpreisindex oder auf eine Stichprobe zurückgegriffen werden kann.
Spätestens nach 4 Jahren ist jedoch ein neuer Mietspiegel zu erstellen, der auf einer umfassenden neuen Datenerhebung basiert und nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet wird.
Nach wie vor ist die Art der Wohnung, die Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung sowie die Wohnlage ein zentrales Kriterium.
Sobald bezüglich der der Mietspiegelerstellung der Stadt Bochum Neuerungen bekannt werden, werden wir weiter berichten.