Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2023

Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Bochum, der für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bochum zuständig ist, hat auf seiner Sitzung vom 30.03.2023 den neuen Mietspiegel beschlossen.

Gemäß der gesetzlichen Regelung ist der bisherige Mietspiegel, der bis zum 31.03.2023 galt, nunmehr fortgeschrieben und an die Preisentwicklung angepasst worden.

Auf der Grundlage einer statistischen Erhebung ergab sich, dass eine Mietsteigerung von 4,72 % in Bochum eingetreten ist, so dass der Mietspiegel in Höhe dieser Beträge fortzuschreiben war.

Der neue Mietspiegel ist maximal bis zum 31.03.2025 gültig und tritt automatisch außer Kraft, wenn das Datum erreicht ist oder ein neuer Mietspiegel beschlossen und veröffentlicht wird.

Der Arbeitskreis Mietspielgel hat bereits mit der Arbeit für den neuen Mietspiegel, der im Anschluss zu erstellen ist, begonnen. Dieser Mietspiegel kann nach der gesetzlichen Regelung nicht fortgeschrieben werden und ist komplett neu zu erstellen, was einen neuen Fragebogen und eine neue Erhebung der zur Auswertung benötigten Daten mit sich bringt. Auch sind die neuen Regelungen der Mietspiegelverordnung, die der Gesetzgeber erlassen hat, einzuarbeiten.

Den neuen Mietspiegel können über unsere Homepage (www.hausundgrundbochum.de) oder über die Homepage der Stadt Bochum einsehen. Sobald die Druckexemplare vorliegen, können Sie diese auch in unserer Geschäftsstelle abholen.

Bei der Beratung und Durchführung der Mieterhöhung sind wir Ihnen nach wie vor gerne behilflich, bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder rufen an.

 

Ihr Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen

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