Grundsteuerreform 2022

wer kennt sie nicht, die Grundsteuer, die Abgabe der Grundeigentümerinnen und Eigentümer, die zu Beginn des Jahres per Bescheid erhoben wird.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2018 wurde die bisherige Praxis der zugrunde liegenden Berechnung für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber verpflichtet, eine neue Regelung zu erarbeiten. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neue festzustellende Grundsteuerbetrag maßgeblich, der nach dem neuen System berechnet wird.

Der Bundesgesetzgeber hat ein sogenanntes Bundesmodell per Gesetz verabschiedet und eine Öffnungsklausel in das Gesetz geschrieben, nach welchem Grundsteuermodell die jeweiligen Länder ihre Grundsteuer berechnen können bzw. müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich für die Umsetzung des Bundesmodells entschieden.

Für Nordrhein-Westfalen gilt, dass in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 sie als Grundstückseigentümer digital bei ihrem zuständigen Finanzamt die Feststellungserklärung einreichen. Im Rahmen der Feststellungserklärung sind eine ganze Reihe an Angaben über das Grundstück, also die Fläche, Art, Wohnfläche, Baujahr etc. zu erklären.

Die Erklärung kann kostenlos über die Webseite www.elster.de dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden, wozu sie jedoch einen eigenen Elster Zugang benötigen.

Zusammen mit unserer Partnerkanzlei, Rechtsanwälte Zumbrägel und Holbeck, werden wir für unsere Mitgliederinnen und Mitglieder einen Service anbieten, Ihnen bei der Abgabe der Erklärung zu helfen und sie dabei zu unterstützen, da Steuerberater, Rechtsanwälte und deren gleichgestellte Berufe nach Paragraf 3 Steuerberatungsgesetz berechtigt sind, Hilfe in Steuersachen zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung unserer Partnerkanzlei mit weiteren Gebühren verbunden sein wird, die über den Vereinsbeitrag nicht gedeckt sind. Als Mitgliederinnen und Mitglieder unseres Vereins erhalten Sie, soweit gesetzlich zulässig, entsprechende vergünstigte Konditionen.

Sobald Neuerungen bekannt werden, halten wir Sie über dieses Portal selbstverständlich auf dem Laufenden.

 

Ihr Haus und Grund Bochum-Linden-Dahlhausen