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	<title>Haus- und Grundbesitzerverein</title>
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	<description>Bochum-Linden-Dahlhausen e.V.</description>
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	<title>Haus- und Grundbesitzerverein</title>
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		<title>Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2025</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Oct 2025 19:45:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Bochum, bei dem die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Haus- und Grundbesitzervereine durch den Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen e.V. vertreten wird und der für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel der Stadt Bochum zuständig ist, hat auf seiner letzten Sitzung im März 2025 den neuen Mietspiegel beschlossen. Gemäß der gesetzlichen Regelung war, da  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/neuer-mietspiegel-ab-dem-01-04-2025/">Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Bochum, bei dem die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Haus- und Grundbesitzervereine durch den Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen e.V. vertreten wird und der für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel der Stadt Bochum zuständig ist, hat auf seiner letzten Sitzung im März 2025 den neuen Mietspiegel beschlossen.</p>
<p>Gemäß der gesetzlichen Regelung war, da der letzte Mietspiegel bis zum 31.03.2025 bereits fortgeschrieben worden ist, eine komplette Neuerstellung erforderlich. Dies Neuerstellung wurde auch notwendig, da der Mietspiegel an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen war.</p>
<p>Auf der Grundlage der statistischen Erhebungen wurden über 11.000 Stichproben gezogen, von denen 6.545 Datensätze berücksichtigt werden konnten. Für die meisten anderen Datensätze lagen Ausschlussgründe vor, so wurden z.B. die Wohnungen von den Eigentümern selbst genutzt, an Familienmitgliedern vermietet oder die Miete wurde länger als 6 Jahre nicht erhöht.</p>
<p>Der neue Mietspiegel, der bis maximal zum 31.03.2027 gültig ist, tritt automatisch außer Kraft, wenn das Datum erreicht ist oder ein neuer Mietspiegel beschlossen und veröffentlicht wird.</p>
<p>Bei der Durchsicht der neuen Werte des Mietspiegels wird Ihnen auffallen, dass in diesem Jahr die Lageklassen der jeweiligen Gebäude nicht ausgewiesen worden sind.</p>
<p>Dies liegt daran, dass aufgrund der statistischen Erhebung durch das Unternehmen Urban Analytica ein Wohnlagenmodel auf der gesetzlichen Grundlage entwickelt worden ist, wobei grundsätzlich 4 Wohnlagenkategorien bestimmt worden sind, die sich durch die wohnlagentypischen Merkmale auszeichnete.</p>
<p>Dies Analyse ergab jedoch, dass es zwischen den einzelnen Wohnlagen in Bochum keine signifikanten Unterschiede in der Miete und Miethöhe gibt, so dass auf Beschluss des Arbeitskreises die Wohnlagen bei diesem Mietspiegel nicht mehr separat ausgewiesen werden.</p>
<p>Die mittlere Miete in Bochum beträgt im Gesamtdurchschnitt 9,60 Euro/m² und ist seit 2021, der letzten Erhebung des gesamten Mietspiegels um 8,7% gestiegen. Seit der Fortschreibung des Mietspiegels im Jahre 2023 ist eine Steigerung von 3,8% zu verzeichnen.</p>
<p>Den neuen Mietspiegel können Sie über unsere Homepage auf <a href="http://www.hausundgrundbochum.de">www.hausundgrundbochum.de</a> oder über die Homepage der Stadt Bochum einsehen.</p>
<p>Sobald die Druckexemplare vorliegen, können Sie diese auch in unserer Geschäftsstelle abholen.</p>
<p>Bei der Beratung und Durchführung der Mieterhöhung sind wird Ihnen nach wie vor gerne behilflich, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Besprechungstermin oder rufen Sie einfach an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihr Haus- und Grundbesitzerverein</p>
<p>Bochum-Linden-Dahlhausen e.V.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/neuer-mietspiegel-ab-dem-01-04-2025/">Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>CO2-Abgabe</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/co2-abgabe/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Mar 2024 20:52:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern regelt. Der Gesetzgeber hat zehn Stufen, je nach Emissionshöhe des Gebäudes geschaffen, nachdem Mieter einen Anteil zwischen fünf Prozent und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für die Wohnung zu tragen haben, der Vermieter zahlt den Rest.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/co2-abgabe/">CO2-Abgabe</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern regelt. Der Gesetzgeber hat zehn Stufen, je nach Emissionshöhe des Gebäudes geschaffen, nachdem Mieter einen Anteil zwischen fünf Prozent und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für die Wohnung zu tragen haben, der Vermieter zahlt den Rest.</p>
<p><strong>Mietwohnungen mit Zentralheizung</strong></p>
<p>Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt. Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung erstmals in der Abrechnung für das Jahr 2023.</p>
<p><strong> </strong><strong>Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete Einfamilienhäuser</strong></p>
<p>Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. Die Mieter müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken. Vermieter haben dann zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.</p>
<p>Für die Berechnung gibt es einen Online-Rechner im Internet. Der Online-Rechner, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht, fragt Verbrauch, CO2-Preis und Emissionsfaktor ab, Faktoren, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle wie Gasherde ohne eigenen Zähler oder wenn der Denkmalschutz entgegensteht.</p>
<p><a href="https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1"> BMWK-Online-Tool &#8222;Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten&#8220;</a></p>
<p>In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Vermieter kann dadurch ein Mehraufwand zukommen, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssen. Für jedes Haus muss ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist.</p>
<p><strong>50-50-Aufteilung bei Nichtwohngebäuden</strong></p>
<p>Bei Nichtwohnhäusern – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – gilt eine &#8222;50-50-Regelung&#8220;, es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Bis Ende 2025 soll dann auch hier ein Stufenmodell eingeführt werden. Im Gesetz ist vorgesehen, dass dafür bis Ende 2024 die erforderlichen Daten erhoben werden sollen.</p>
<p><strong>Ausnahmen von der CO2-Aufteilung</strong></p>
<p>Schränken staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich ein, müssen sie sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei geht es zum Beispiel um Denkmalschutzvorgaben, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen könnten. Oder auch die Lage in Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.</p>
<p><strong>Informationspflicht für Brennstofflieferanten</strong></p>
<p>Brennstofflieferanten haben eine Informationspflicht, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.</p>
<p>In unserem <a href="https://hausundgrundbochum.de/downloads/">Download</a>-Bereich finden Sie das Gesetz zu Ihrer Verfügung.</p>
<p>Ihr Haus &amp; Grund</p>
<p>Bochum-Linden-Dahlhausen</p>
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		<item>
		<title>Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2023</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/neuer-mietspiegel-ab-01-04-2023/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 11:15:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Bochum, der für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bochum zuständig ist, hat auf seiner Sitzung vom 30.03.2023 den neuen Mietspiegel beschlossen. Gemäß der gesetzlichen Regelung ist der bisherige Mietspiegel, der bis zum 31.03.2023 galt, nunmehr fortgeschrieben und an die Preisentwicklung angepasst worden. Auf der Grundlage einer statistischen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/neuer-mietspiegel-ab-01-04-2023/">Neuer Mietspiegel ab dem 01.04.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Bochum, der für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bochum zuständig ist, hat auf seiner Sitzung vom 30.03.2023 den neuen Mietspiegel beschlossen.</p>
<p>Gemäß der gesetzlichen Regelung ist der bisherige Mietspiegel, der bis zum 31.03.2023 galt, nunmehr fortgeschrieben und an die Preisentwicklung angepasst worden.</p>
<p>Auf der Grundlage einer statistischen Erhebung ergab sich, dass eine Mietsteigerung von 4,72 % in Bochum eingetreten ist, so dass der Mietspiegel in Höhe dieser Beträge fortzuschreiben war.</p>
<p>Der neue Mietspiegel ist maximal bis zum 31.03.2025 gültig und tritt automatisch außer Kraft, wenn das Datum erreicht ist oder ein neuer Mietspiegel beschlossen und veröffentlicht wird.</p>
<p>Der Arbeitskreis Mietspielgel hat bereits mit der Arbeit für den neuen Mietspiegel, der im Anschluss zu erstellen ist, begonnen. Dieser Mietspiegel kann nach der gesetzlichen Regelung nicht fortgeschrieben werden und ist komplett neu zu erstellen, was einen neuen Fragebogen und eine neue Erhebung der zur Auswertung benötigten Daten mit sich bringt. Auch sind die neuen Regelungen der Mietspiegelverordnung, die der Gesetzgeber erlassen hat, einzuarbeiten.</p>
<p>Den neuen Mietspiegel können über unsere Homepage (<a href="http://www.hausundgrundbochum.de">www.hausundgrundbochum.de</a>) oder über die Homepage der Stadt Bochum einsehen. Sobald die Druckexemplare vorliegen, können Sie diese auch in unserer Geschäftsstelle abholen.</p>
<p>Bei der Beratung und Durchführung der Mieterhöhung sind wir Ihnen nach wie vor gerne behilflich, bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder rufen an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihr Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Hinweis der Stadt Bochum:</strong></p>
<h3><strong>Korrektur des Bochumer Mietspiegels</strong></h3>
<p><strong>Wir haben eine wichtige Information für alle Mieter*innen, Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften, die in Bochum wohnen oder Wohnraum vermieten:</strong></p>
<p><strong>Bedauerlicherweise enthielt der am 05.04.2023 auf der städtischen Internetseite veröffentlichte Mietspiegel Fehler in der Mietpreistabelle.</strong><br />
<strong>Alle Fehler wurden zwischenzeitlich behoben, so dass die Mietspiegelbroschüre am 21.04.2023 fehlerfrei veröffentlicht werden konnte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die ab dem 21.04.2023 auf der städtischen Homepage veröffentlichten Basismieten gültig sind. Sofern Sie im Zeitraum 05.04. – 20.04.2023 eine fehlerhafte Mietspiegelbroschüre auf <a href="http://www.bochum.de/mietspiegel">www.bochum.de/mietspiegel</a> herunter geladen haben sollten, wenden Sie die dort aufgeführten Basismieten nicht an.</strong><br />
<strong>Der Arbeitskreis hat den Mietspiegel auch als Papierheft mit den korrekten Mietwerten veröffentlicht. Diese Broschüre ist in allen Rathäusern und Bürgerbüros kostenlos erhältlich.</strong></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sonderaktion der Rechtsschutzversicherung</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/sonderaktion-der-rechtsschutzversicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 11:13:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unser Verband Haus- und Grundbesitzerverein e.V. und die angeschlossenen Vereine arbeiten mit unserem Partner Roland Rechtsschutzversicherung eng zusammen. Unser Partner hat nunmehr für das Jahr 2023 eine Sonderaktion ins Leben gerufen, wonach er bei allen Neuanträgen, die im Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 31.12.2023 auf Abschluss eines Rechtschutzversicherungsvertrages gestellt werden, bei allen Leistungsbausteinen auf eine  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/sonderaktion-der-rechtsschutzversicherung/">Sonderaktion der Rechtsschutzversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Verband Haus- und Grundbesitzerverein e.V. und die angeschlossenen Vereine arbeiten mit unserem Partner Roland Rechtsschutzversicherung eng zusammen.</p>
<p>Unser Partner hat nunmehr für das Jahr 2023 eine Sonderaktion ins Leben gerufen, wonach er bei allen Neuanträgen, die im Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 31.12.2023 auf Abschluss eines Rechtschutzversicherungsvertrages gestellt werden, bei allen Leistungsbausteinen auf eine Wartezeit verzichtet bzw. sich auf diese Wartezeit nicht berufen wird.</p>
<p>Für bestimmte vermietete Gewerbeobjekte partizipiert der Kunde zudem von reduzierten Prämien in Bezug auf die Jahresbruttomiete bzw. Jahresbruttopacht.</p>
<p>Sollten Sie Interesse an derartigen Produkten haben, können Sie sich unter der Internetadresse unseres Partners (www.roland-rechtsschutz.de) weiter informieren.</p>
<p>Ihr Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/sonderaktion-der-rechtsschutzversicherung/">Sonderaktion der Rechtsschutzversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/mietanpassung-gefoerderte-wohnungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2022 14:38:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können aufgrund der gesetzlichen Regelung angehoben werden. Ab Januar 2023 gelten für öffentlich geförderte Wohnungen neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Die seit Januar 2020 geltenden Beträge werden um ca. 15 % angehoben, da sich der Verbraucherpreisindex von Oktober 2019 bis Oktober 2022 entsprechend verändert hat. Um eine Erhöhung  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können aufgrund der gesetzlichen Regelung angehoben werden.</strong></p>
<p>Ab Januar 2023 gelten für öffentlich geförderte Wohnungen neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Die seit Januar 2020 geltenden Beträge werden um ca. 15 % angehoben, da sich der Verbraucherpreisindex von Oktober 2019 bis Oktober 2022 entsprechend verändert hat.</p>
<p>Um eine Erhöhung zum 01.02.2023 zu erreichen, muss dem Mieter bis zum 15.01.2023 eine entsprechende Nachricht zugehen.</p>
<p>Neben der Begründung der Mieterhöhung mit den gestiegenen Kostenpauschalen sollte dem Mieter auch ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden, der die alten und die neuen Pauschalen sowie die Differenzen ausweist, die zu der Mietanpassung führen.</p>
<p>Eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung, die als Begründung für die anstehende Mieterhöhung dient, sowie die Mietanpassungsschreiben erstellen wir ihnen gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß unserer Preisliste gerne.</p>
<p>Ihr Haus und Grund Bochum-Linden-Dahlhausen e.V</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/mietanpassung-gefoerderte-wohnungen/">Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Preisänderungen bei unseren gedruckten Dokumenten</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/preisaenderungen-gedruckte-dokumente/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2022 14:37:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie in vielen Bereichen des Lebens sind nunmehr auch wir von der Erhöhung der Preise betroffen. Für die von Ihnen bezogene Zeitschrift Haus &amp; Grund Das Magazin ist für den Bezug ab dem 01.01.2023 eine Preiserhöhung angekündigt worden. Diese wird mit den erhöhte Erstellungskosten, den gestiegenen Papierpreisen und einer angekündigten Portoerhöhung begründet. Leider sind wir gezwungen,  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/preisaenderungen-gedruckte-dokumente/">Preisänderungen bei unseren gedruckten Dokumenten</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie in vielen Bereichen des Lebens sind nunmehr auch wir von der Erhöhung der Preise betroffen.</p>
<p>Für die von Ihnen bezogene Zeitschrift <strong>Haus &amp; Grund Das Magazin</strong> ist für den Bezug ab dem 01.01.2023 eine Preiserhöhung angekündigt worden.</p>
<p>Diese wird mit den erhöhte Erstellungskosten, den gestiegenen Papierpreisen und einer angekündigten Portoerhöhung begründet.</p>
<p>Leider sind wir gezwungen, diese Kosten an unsere Mitglieder, die das Magazin erhalten, weiterzugeben, da wir den uns in Rechnung gestellten Betrag ohne gesonderten Aufschlag weitergeben.</p>
<p>Ab dem 01.01.2023 erhöht sich der Preis für die Zeitung von 10,50 Euro um 2,50 Euro auf dann 13,00 Euro pro Jahr.</p>
<p>Sollten Sie wegen des Preisanstiegs die Zeitung abbestellen wollen, sprechen Sie uns an.</p>
<p>Zudem hat der Verlag, bei dem wir unsere Drucksachen erwerben (Mietverträge, Protokolle, etc.), angekündigt, ab dem 01.01.2023 auch hier die Kostensteigerung an die Kunden weiterzugeben, so dass wir auch hier unsere Abgabepreise anheben müssen.</p>
<p>Leider kommen wir auch nicht umhin, die aktuellen Preise, wie bei allen angeschlossenen HuG-Vereinen, um 2,00 Euro pro Einheit (z.B. einen Satz Mietverträge) zu erhöhen, wobei nach wie vor unsere Mitglieder den gewohnten Rabatt erhalten.</p>
<p>Wir bitten um Ihr Verständnis.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihr Haus und Grund Bochum-Linden-Dahlhausen e.V.</p>
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]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Trinkwasserverordnung</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/trinkwasserverordnung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 16:13:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bekämpfung von Legionellen in Wohngebäuden Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25 bis 50 °C vermehren. Geraten Legionellen in die Lunge, können sie eine schwere Lungenentzündung verursachen, die in Einzelfällen sogar tödlich enden kann. Da Legionellen auch in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen können, verpflichtet die Trinkwasserverordnung auch die Eigentümer, Maßnahmen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/trinkwasserverordnung/">Trinkwasserverordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bekämpfung von Legionellen in Wohngebäuden</strong></p>
<p>Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25 bis 50 °C vermehren. Geraten Legionellen in die Lunge, können sie eine schwere Lungenentzündung verursachen, die in Einzelfällen sogar tödlich enden kann. Da Legionellen auch in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen können, verpflichtet die Trinkwasserverordnung auch die Eigentümer, Maßnahmen gegen einen Befall zu ergreifen.</p>
<ol>
<li><strong> Regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern<br />
</strong>Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind davon nicht betroffen.</li>
</ol>
<ol start="2">
<li><strong> Allgemeine Informationspflichten<br />
</strong>Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage, die der Pflicht zur Legionellenuntersuchung unterliegen, müssen ihren Mietern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen übermitteln.<br />
Informationen über die Wasserqualität, die der Vermieter jährlich von den jeweiligen Wasserversorgern zur Verfügung gestellt bekommt, müssen den Mietern ebenfalls schriftlich bekannt gegeben werden.</li>
</ol>
<ol start="3">
<li><strong> Zugabe von Aufbereitungsstoffen<br />
</strong>Sollten Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage Aufbereitungsstoffe dem Trinkwasser hinzufügen, müssen den Mietern bei Beginn der Zugabe unverzüglich die Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration im Trinkwasser schriftlich bekannt gegeben werden.</li>
</ol>
<ol start="4">
<li><strong> Sonstige Pflichten der Eigentümer<br />
</strong>Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage müssen grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.</li>
</ol>
<ol start="5">
<li><strong> Ordnungswidrigkeiten und Straftaten<br />
</strong>Wer als betroffener Eigentümer die oben genannten Pflichten nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Auch weitere schärfere Strafen können bei Vorsatz in Betracht kommen.</li>
</ol>
<ol start="6">
<li><strong> Trinkwasser und Corona<br />
</strong>Werden Trinkwasseranlagen wegen der Coronapandemie ganz oder teilweise stillgelegt oder reduziert betrieben, ist es erforderlich, als Verantwortlicher (Mieter oder Vermieter bei Leerstand), dafür zu sorgen, dass die Leitungen in regelmäßigen Abständen durchgespült werden, um einem Befall vorzubeugen.</li>
</ol>
<ol start="7">
<li><strong> Trinkwasser und Energiekriese<br />
</strong>Während der aktuellen Situation der erhöhten Preise für Strom, Gas und Öl und des gesetzlich verordneten Sparzwangs kommt es vermehrt zur Einsparung von Energie, was vor allem aber auch durch die Reduzierung der Vorlauftemperatur des Warmwassers erreicht werden soll.Hierbei ist darauf zu achten, dass bei einer Reduzierung der Vorlauftemperatur unter die oben genannten Temperaturen die Gefahr der Legionellenbildung verstärkt wird.Sofern technisch möglich, sollte trotz des zu erwartenden Energieverbrauches, die vor allem in den neueren Heizungsanlagen mit Warmwasserbereitung vorhandene regelmäßige automatische Aufheizung genutzt werden, um die Bildung zu verhindern. Sollte die Anlage hierzu automatisch nicht in der Lage sein, sollte in regelmäßigen Abständen eine händische Aufheizung des gesamten Wassers, auch in den Zirkulationsleitungen, erfolgen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihr Haus und Grund Bochum-Linden-Dahlhausen</p>
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		<title>Beheizungspflicht für Vermieter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 15:41:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Zuge der aktuellen Situation um die Energieversorgung und die exorbitanten Preissteigerungen hat die Bundesregierung neue Regelungen zum Energieeinsparen beschlossen. Diese Regelungen, die unterschiedliche kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen enthalten, gelten ab dem 1. September 2022, treten aber mit Ablauf des 28. Februar 2023 zunächst wieder außer Kraft. Teilweise gelten diese Regelungen aber für 2 Jahre.  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge der aktuellen Situation um die Energieversorgung und die exorbitanten Preissteigerungen hat die Bundesregierung neue Regelungen zum Energieeinsparen beschlossen. Diese Regelungen, die unterschiedliche kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen enthalten, gelten ab dem 1. September 2022, treten aber mit Ablauf des 28. Februar 2023 zunächst wieder außer Kraft. Teilweise gelten diese Regelungen aber für 2 Jahre.</p>
<p>Im Grundsatz steht zunächst fest, dass Mieter freiwillig die Temperaturen in ihrer Wohnung zum Zwecke der Energieeinsparung absenken dürfen. Die Vermieter bleiben jedoch verpflichtet, die notwendigen Vorlauftemperaturen vorzuhalten, um eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung zu gewährleisten.</p>
<p>Der Vermieter ist verpflichtet, während der Heizperiode, also ab dem 1. Oktober bis zum 31. März, zu gewährleisten, dass die Temperaturen in der Wohnung im Durchschnitt zwischen 20 und 23°, je nach Raum und Nutzung des Raumes, eingehalten werden können. Maßnahmen wie eine Absenkung der Vorlauftemperaturen oder eine Nachtabsenkung der Temperaturen sind zu nutzen, müssen jedoch die ordnungsgemäße Beheizbarkeit der Wohnung gewährleisten.</p>
<p>Zu beachten sind jedoch folgende Regelungen:</p>
<ul>
<li>Die Klauseln in Wohnraummietverträgen, die den Mieter zum Heizen und zur Einhaltung von Mindesttemperaturen verpflichten, sind ausgesetzt.</li>
<li>Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Dies gilt auch für Whirlpools und vergleichbare Einrichtungen, allerdings nur im privaten Bereich.</li>
<li>Eine jährliche Heizungsprüfung für Gebäude mit Gasheizungen ist verpflichtend durchzuführen. Ebenso ist der so genannte hydraulische Abgleich für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung bei Erdgas verpflichtend. (Ein hydraulischer Abgleich bedeutet, dass eine optimale Verteilung des Heizwassers in den Heizkörpern und Heizrohren gewährleistet wird)</li>
<li>Ineffiziente bzw. ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäude mit Erdgasheizung sind auszutauschen.</li>
<li>Gasversorger müssen ihre Kunden und Vermieter ihre Mieter unverzüglich von der Erhöhung der jeweiligen Kosten für die Beschaffung von Energie informieren.</li>
<li>Die Beleuchtung von Werbeanlagen ist teilweise verboten.</li>
</ul>
<p>Der Vermieter ist sowohl bei kleinen als auch bei großen Gebäuden verpflichtet, unverzüglich seine Mieter von der Art und dem Umfang der zukünftigen Energieverbräuche auf der Basis des Verbrauchers des letzten Jahres zu informieren. Gleichzeitig ist dem Mieter ein rechnerisches Einsparpotenzial in Kilowattstunden bzw. in Euro vorzurechnen, welches bei einer Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C entstehen könnte. Diese Berechnung stellt der Energieversorger, soweit technisch möglich, dem Vermieter zur Verfügung.</p>
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		<title>Die CO2-Steuer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Aug 2022 11:36:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Beginn des Jahres 2022 ist die CO2 Steuer auf 30,00 € pro Tonne angehoben worden. Gemäß des Koalitionsvertrages ist geregelt, dass sich Mieter und Vermieter den CO2 Preis für das Heizen teilen sollen. Die Bundesregierung und das Bundeskabinett haben ein geplantes Stufenmodell auf den Weg gebracht, wonach sich der Vermieter, je nachdem, wie hoch  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Beginn des Jahres 2022 ist die CO2 Steuer auf 30,00 € pro Tonne angehoben worden.</p>
<p>Gemäß des Koalitionsvertrages ist geregelt, dass sich Mieter und Vermieter den CO2 Preis für das Heizen teilen sollen. Die Bundesregierung und das Bundeskabinett haben ein geplantes Stufenmodell auf den Weg gebracht, wonach sich der Vermieter, je nachdem, wie hoch die CO2-Emissionen des Gebäudes sind, zwischen 0 % und 90 % an den CO2 Kosten zu beteiligen hat.</p>
<p>Der Bundesrat hat an diesem Modell Kritik geübt und die Verteilung als ungerecht kritisiert. In seiner Sitzung im Juli 2022 hat der Bundesrat den Vorschlag der Koalition abgelehnt und darauf gedrungen, Änderungen an dem Entwurf vorzunehmen. Die Länder dringen darauf, zur Ermittlung der CO2 Kosten eine andere Methode anzuwenden, bei dem die energetische Qualität des Gebäudes berücksichtigt wird und nicht lediglich den CO2 Ausstoß, der doch zu stark vom (kostenbewussten) Heizverhalten des Mieters abhängig ist.</p>
<p>Die Bundesregierung muss sich nunmehr mit der Stellungnahme befassen, einen geänderten Gesetzentwurf vom Bundestag verabschieden lassen und diesem dann dem Bundesrat zuleiten, der abschließend beraten und abstimmen wird.</p>
<p>Geplant ist, die Regelung ab dem 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.</p>
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		<title>Mietspiegelreform &#8211; neuer Mietspiegel Bochum in Arbeit</title>
		<link>https://hausundgrundbochum.de/mietspiegelreform/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Grande]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Aug 2022 10:57:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechtes in Kraft getreten. Für Städte, die mehr als 50.000 Einwohner haben, entsteht dann die Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen. Der Arbeitskreis Mietspiegel für die Stadt Bochum, der für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bochum zuständig ist, hat bereits die Arbeit aufgenommen, um den im März  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hausundgrundbochum.de/mietspiegelreform/">Mietspiegelreform &#8211; neuer Mietspiegel Bochum in Arbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://hausundgrundbochum.de">Haus- und Grundbesitzerverein</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechtes in Kraft getreten.</p>
<p>Für Städte, die mehr als 50.000 Einwohner haben, entsteht dann die Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen.</p>
<p>Der Arbeitskreis Mietspiegel für die Stadt Bochum, der für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bochum zuständig ist, hat bereits die Arbeit aufgenommen, um den im März 2023 auslaufenden Mietspiegel neu aufzulegen.</p>
<p>Der mit Vertretern der Gemeinde, den Interessenvertretern der Vermieter und Mietern sowie der Wohnungsbauunternehmen paritätisch besetzte Arbeitskreis erarbeitet gerade einen Fragebogen, dessen Angaben die statistische Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten darstellen wird.</p>
<p>Neben der Veränderung des Betrachtungszeitraumes für die Vergleichsmiete von bisher 4 auf nunmehr 6 Jahren, enthält das Mietspiegelreformgesetz nunmehr auch die Verpflichtung für Mieter und Vermieter, die für die Erstellung des Mietspiegels notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Ihnen zugesandten Fragebögen wahrheitsgemäß und fristgerecht zu beantworten und zurückzusenden. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld geahndet werden.</p>
<p>Weiterhin bleiben die Mietspiegel zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig und können dann von den Gremien einmal um 2 Jahre fortgeschrieben werden, wobei für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete entweder auf den Verbraucherpreisindex oder auf eine Stichprobe zurückgegriffen werden kann.</p>
<p>Spätestens nach 4 Jahren ist jedoch ein neuer Mietspiegel zu erstellen, der auf einer umfassenden neuen Datenerhebung basiert und nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet wird.</p>
<p>Nach wie vor ist die Art der Wohnung, die Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung sowie die Wohnlage ein zentrales Kriterium.</p>
<p>Sobald bezüglich der der Mietspiegelerstellung der Stadt Bochum Neuerungen bekannt werden, werden wir weiter berichten.</p>
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